Nach dem Krankenhausaufenthalt


Einheitliches Entlass-Rezept gefordert
Nach dem Krankenhausaufenthalt

Patienten, die nach einem Krankenhausaufenthalt weiterhin Arzneimittel brauchen, sollen diese in Zukunft unkomplizierter erhalten als bisher. Das forderte die Hauptversammlung der deutschen Apothekerinnen und Apotheker beim Deutschen Apothekertag in München.

Vom Krankenhaus in die Apotheke

„Wir fordern den Gesetzgeber auf, ein einheitliches Entlass-Rezept aus dem Krankenhaus einzuführen, um für die Patienten den nahtlosen Übergang in die ambulante Arzneimittelversorgung sicherzustellen“, meint Friedemann Schmidt, Präsident der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände.

In der täglichen Praxis leiden viele Patienten darunter, dass sie nach ihrer Entlassung aus dem Krankenhaus zunächst einen niedergelassenen Arzt aufsuchen müssen, um sich auf der Grundlage des mitgegebenen Krankenhausarztbriefes eine Verordnung ausstellen zu lassen. Dies bereitet vor allem ab Freitagmittag und bei eingeschränkter Mobilität Schwierigkeiten. Diese Probleme sind bekannt und im Koalitionsvertrag der jetzigen Bundesregierung als lösungsbedürftig beschrieben.

Nacht- und Notdienstapotheken – Immer für Sie da

Der Königsweg einer Lösung im Sinne der Patienten ist nach Ansicht der ABDA ein einheitliches, standardisiertes Entlass-Rezept auf Wirkstoffbasis. Dieses Entlass-Rezept soll von Krankenhausärzten ausgestellt und in öffentlichen Apotheken eingelöst werden. Die Apotheken bieten durch die organisierten Nacht- und Notdienste flächendeckend eine Rund-um-die-Uhr-Versorgung an sieben Tagen pro Woche. Die Patienten könnten mit einem Entlass-Rezept direkt nach der Krankenhausentlassung lückenlos mit Arzneimitteln versorgt werden.

Das einheitliche Entlass-Rezept bietet auch für niedergelassene Ärzte Vorteile: Durch die Verordnung kleiner Packungsgrößen (N1-Packung) durch den Krankenhausarzt haben niedergelassene Ärzte die Möglichkeit, die im Krankenhaus begonnene Therapie ohne Zeitdruck auf wirtschaftlichere Arzneimittel umzustellen. Schmidt fordert, dass die im Krankenhaus verordneten Arzneimittel nicht dem Arzneimittelbudget der niedergelassenen Ärzte zugerechnet werden sollten.

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