Neue Rabattverträge für Arzneimittel


IKK classic erteilt Zuschläge
Neue Rabattverträge für Arzneimittel

Die IKK classic hat 369 neue Arzneimittel-Rabattverträge abgeschlossen. Für IKK-Versicherte bedeutet dies, dass sie ab Januar 2015 in der Apotheke beim Rezepteinlösen ein neues, aber wirkstoffgleiches Medikament erhalten könnten.

Neues Medikament, gleicher Wirkstoff

Bei der IKK classic gesetzlich krankenversicherte Patienten müssen sich darauf einstellen, ab Januar 2015 bei ihrer Rezepteinlösung ein anderes Arzneimittel als bisher vom Apotheker ausgehändigt zu bekommen. Denn die Krankenkasse hat neue Rabattverträge mit den Arzneimittelieferern abgeschlossen.

Seit 2003 können die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland so genannte Arzneimittel-Rabattverträge mit den Herstellern von Arzneimitteln schließen. Dabei verpflichtet sich die Krankenkasse, über einen festgelegten Zeitraum, ein bestimmtes Arzneimittel von diesem Hersteller zu beziehen. Dieser gewährt der Krankenkasse im Gegenzug bestimmte Rabatte.

Die jetzt abgeschlossenen Rabattverträge der IKK classic treten zum 1. Januar 2015 in Kraft und haben eine Laufzeit von zwei Jahren. Die derzeitigen Arzneimittelausgaben der Kasse  liegen bei 1,7 Milliarden Euro (Apothekenverkaufspreis). Sie sollen durch die Rabattverträge um mehr als 130 Millionen Euro jährlich entlastet werden.

In der Apotheke beraten lassen

Jede Apotheke muss ein von der jeweiligen Krankenkasse vorgesehenes Rabatt-Arzneimittel abgeben – bei gleichem Wirkstoff, gleicher Wirkstärke, gleicher oder als austauschbar festgesetzter Darreichungsform, identischer Packungsgröße und Zulassung für ein gleiches Anwendungsgebiet.

Für viele Patienten ist das Umstellen auf ein neues Medikament jedoch mühsam. Verunsicherte Patienten können sich in der Apotheke beraten lassen. Dr. Rainer Bienfait, der stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Apothekerverbandes (DAV), erklärt: „Besonders groß kann die Verunsicherung bei chronisch kranken Menschen sein, die ihre Medikamente genau kennen. Persönliches Engagement des Apothekers in Verbindung mit pharmazeutischem Fachwissen ist dann erforderlich, um dem Patienten das Vertrauen in seine Medikation wiederzugeben.“

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