Natriumchlorit als Arzneimittel


BfArM warnt vor der Anwendung
Natriumchlorit als Arzneimittel

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) warnt Patientinnen und Patienten vor der eigenmächtigen Anwendung von Natriumchlorit als Arzneimittel. Natriumchlorit wird derzeit verstärkt über Spam-E-Mails und unsichere Internet-Quellen als „Wundermittel“ beworben.

Verätzungsgefahr

Viele E-Mail-Nutzer erhalten derzeit verstärkt Spam-E-Mails. Die Botschaft der Mails: Natriumchlorit wird gemeinsam mit einer verdünnten Säure als Arzneimittel gegen Krebs, Malaria, chronische Infektionen und weitere Krankheiten angepriesen. Der Vertrieb des Mittels erfolgt meist unter dem Namen „Miracle Mineral Supplement“ (MMS).

Das BfArM rät von der Anwendung dieser Mittel grundsätzlich ab. Diese und vergleichbare Produkte mit Natriumchlorit sind in Deutschland nicht als arzneilich wirksamer Bestandteil zugelassen. Als Arzneimittel erhalten Produkte nur dann eine Zulassung, wenn ein behördliches Zulassungsverfahren ein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis bestätigt. Aus Natriumchlorit und der verdünnten Säure entsteht Chlordioxid, das auf Haut und Schleimhaut je nach Konzentration reizend bis ätzend wirkt. Die Anwendung kann zu erheblichen Gesundheitsgefahren führen.

Landesbehörden in der Pflicht

Das BfArM steht in engem Austausch mit den in Deutschland für die Überwachung des Arzneimittelverkehrs zuständigen Landesbehörden. Diese entscheiden über die Einstufung einzelner Produkte als zulassungspflichtiges Arzneimittel. Stuft eine Landesbehörde ein Produkt als zulassungspflichtiges Arzneimittel ein, darf es ohne eine Zulassung nicht mehr in Verkehr gelangen. Grundlage für eine solche Einstufung kann auch das Bewerben eines Produktes als Mittel zur Behandlung von Krankheiten sein. Nach Kenntnis des BfArM haben einzelne Landesbehörden mit Blick auf die Patientensicherheit bereits eigenverantwortliche Maßnahmen gegen den unkontrollierten Vertrieb von Natriumchlorit umgesetzt oder geplant.

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