Arzneikosten in der Steuererklärung


Gesundheitsausgaben geltend machen
Arzneikosten in der Steuererklärung

Steuerzahler können Ausgaben für Arzneimittel in der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2013 geltend machen. Damit das Finanzamt die Aufwendungen im Einzelfall anerkennt, müssen jedoch bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Welche das sind, erklärt der Deutsche Apothekerverband (DAV).

Belastungsgrenze variiert

Steuermindernd wirken krankheitsbedingte Kosten, wenn zumutbare Belastungsgrenzen überschritten werden. Diese Grenze berechnet sich anhand des Jahreseinkommens, Familienstands und der Kinderzahl des Steuerzahlers. Anrechnen lassen sich Ausgaben, die die Krankenkasse nicht erstattet – also zum Beispiel Kosten für Arzneimittel aus der Apotheke, für ärztliche Behandlungen wie IGeL-Leistungen oder Zahnersatz sowie für medizinische Hilfsmittel wie Sehhilfen.

Nachweise nötig

Um sich „Außergewöhnliche Belastungen“ anerkennen zu lassen, müssen Steuerzahler laut § 33 des Einkommensteuergesetzes die medizinische Notwendigkeit für das Verwenden des Arzneimittels nachweisen. Bei komplett selbst bezahlten Arzneimitteln ("Selbstmedikation") kann dieser Nachweis durch ein Privatrezept oder durch ein Grünes Rezept erfolgen. Letzteres stellt der Arzt oft als Empfehlung aus, bevor die Apotheke es als Quittung bedruckt. Bei rezeptpflichtigen Medikamenten, die die gesetzlichen Krankenkassen erstatten, kann der Versicherte die gesetzliche Zuzahlung in Höhe von 5 bis 10 Euro pro Medikament geltend machen. Bei allen geltend zu machenden Ausgaben für Arzneimittel, Behandlungen oder Hilfsmittel ist ein Zahlungsbeleg erforderlich.

Von Kundenkarte profitieren

Beim Nachweis der Ausgaben für Arzneimittel unterstützen viele Apotheken ihre Kunden: Wer im Vorjahr nicht direkt seine Quittungen und Belege aufbewahrt und gesammelt hat, besitzt vielleicht in seiner Stammapotheke eine Kundenkarte. Dann kann er dort nachträglich um eine finanzamttaugliche Bescheinigung über alle Ausgaben für Medikamente im Jahr 2013 bitten, die er als Patient selbst zahlen musste. Das entsprechende Service-Angebot sowie Inhalt und Form der Bescheinigungen können von Apotheke zu Apotheke variieren. Patienten können sich in ihrer Stammapotheke vor Ort erkundigen und eine Kundenkarte anlegen.

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