Verordnete Blutzuckermessgeräte


Experten kritisieren „Hausarzt-Modell“
Verordnete Blutzuckermessgeräte

Die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) kritisiert Hausarzt-Verträge, die eine überwiegende Verordnung preisgünstiger Blutzuckermessgeräte vorschreiben. Damit würden Patienten mit Diabetes Typ 1 oder Frauen mit Schwangerschaftsdiabetes gefährdet. Denn preisgünstige Blutzuckermessgeräte seien in Kombination mit den dazugehörigen Teststreifen häufig unzuverlässig in der Messgenauigkeit, bemängeln die Experten.

Messwert muss verlässlich sein

Patienten mit Diabetes Typ 1 oder Frauen mit Schwangerschaftsdiabetes sind auf exakte Messungen des Blutzuckerspiegels angewiesen, um keine Unterzuckerungen zu erleiden. Dabei spielt die Messgenauigkeit der Blutzuckermessgeräte eine entscheidende Rolle. Nur wer genau misst, kann die Insulingabe korrekt anpassen.

B wie billiger

In den vergangenen Jahren haben etliche Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen eine Unterscheidung von A- und B-Mess-Systemen bei der Blutzuckermessung eingeführt. Dabei sind B-Systeme preislich günstiger als A-Systeme. Diese Unterscheidung soll das wirtschaftliche Bewusstsein stärken. Nun werden Hausärzten offenbar auch Verordnungsquoten vorgegeben, wie die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) berichtet. So verpflichtet etwa die Kassenärztliche Vereinigung Bremen alle Ärzte, die am Versorgungsmodell „Ihr Hausarzt“ teilnehmen, Geräte der „B-Klasse“ in einem Umfang von 70 bis 90 Prozent zu verordnen.

Sind B-Systeme zweitklassig?

„Eine solche Vorgabe ist inakzeptabel“, kritisiert Privatdozent Dr. Erhard Siegel, Präsident der DDG. „Sie hebelt die ärztliche Unabhängigkeit aus.“ Hausärzte, die sich diesen Vorgaben beugen, liefen Gefahr, potentiell die Gesundheit von insulinpflichtigen Diabetespatienten sowie von schwangeren Frauen mit Diabetes zu gefährden. Der Grund: Untersuchungen zur Messgenauigkeit von Blutzuckermessgeräten zeigen, dass zwischen 20 und 40 Prozent der Geräte die Anforderungen bei entsprechenden Evaluierungen nach den Vorgaben der Norm nicht erfüllen. Dabei liegt die Versagerquote bei B-Systemen deutlich höher als bei A-Systemen. „Die Blutzuckermessgeräte der B-Systeme erfüllen vielfach nicht die geforderten Qualitätsstandards bei der Messgenauigkeit“, erklärt Professor Dr. Lutz Heinemann von der DDG.

Im Zweifel an Facharzt wenden

„Wir empfehlen solchen Patienten daher, sich nach den Verordnungsvorgaben für ihren Hausarzt bei ihrer Krankenkasse oder der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung zu erkundigen“, rät Siegel. Im Zweifel sollten die Betroffenen darauf bestehen, an einen Arzt überwiesen zu werden, der an solchen Versorgungsmodellen nicht teilnimmt. Dazu gehören beispielsweise diabetologische Praxen oder Ambulanzen in Diabeteskliniken. Dort könnten qualitativ hochwertige Blutzuckermess-Systeme verordnet werden. Die Fachgesellschaft schlägt zugleich die Bildung eines Runden Tisches vor, um die Verordnungspraxis künftig bundesweit einheitlich an sachgerechten Kriterien auszurichten.

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