Vorsicht bei Energy-Produkten


Online-Anbieter versprechen zu viel
Vorsicht bei Energy-Produkten

„Sofort voll drauf“, „Macht die Nacht zum Tag!“, „Zu Risiken und Nebenwirkungen frag Deinen Dealer“ – So und ähnlich animieren Online-Anbieter Internetnutzer zum Kauf von Energy-Produkten. Statt Power liefern die selbsternannten Wachmacher vor allem verschiedene Süßmacher und viele Zusatzstoffe, ergab eine Analyse der Verbraucherzentrale Hessen.

Wie Drogen vermarktet

Die Experten der Verbraucherzentrale Hessen haben ab Ende 2013 stichprobenartig 21 koffein- und guaranahaltige Energy-Produkte begutachtet, die auf Internetseiten für junge Leute beworben wurden. Darunter Bonbons, Kaugummis, Getränkepulver oder als Nahrungsergänzungsmittel deklarierte Gels und Kapseln. Auf den Internetseiten versprechen die Anbieter lang anhaltende Energie, pure Power, mehr Leistungsfähigkeit und Konzentration – überall und sofort. Einige Hersteller versuchen ihre kuriosen Lebensmittel für Jugendliche interessanter zu machen, indem sie ihnen das Image illegaler Drogen verleihen. Das unterstreichen Produktnamen wie "Koks" und "Coffaina", Slogans wie "Ich habe den Schlaf getötet", schwarze Produktverpackungen und die Angebotsform als weißes Pulver in Tütchen.

Empfehlungen zur Verzehrmenge fehlen

Statt Power liefern die selbsternannten Wachmacher verschiedene Süßmacher und viele Zusatzstoffe, ergab die Analyse der Verbraucherzentrale: „Bis auf einzelne Ausreißer schlagen zwei Drittel der Produkte (14) in normalen Portionsgrößen verzehrt – also ein Riegel, eine Handvoll Bonbons oder ein Tütchen Pulver pro Tag – im Koffeingehalt maximal gerade mal eine Tasse Kaffee“, berichtet Andrea Schauff, Lebensmittelexpertin der Verbraucherzentrale Hessen. Problematisch sei, dass die meisten Anbieter keine oder unklare Verzehrsempfehlungen geben. Zudem fehlen Hinweise auf mögliche Gesundheitsrisiken. Die Expertin warnt: „Die koffeinhaltigen Süßigkeiten, Pulver oder Kapseln sind bestenfalls überflüssig. Kombiniert mit Energy-Getränken, Alkohol oder körperlicher Anstrengung können sie sogar gesundheitlich riskant werden.“ Es drohen Kreislaufprobleme bis hin zum Kollaps.

Neue Kennzeichnung unzureichend

Als Fazit aus ihrem aktuellen Marktcheck fordern die Verbraucherschützer erweiterte Warnhinweise für koffeinhaltige Produkte. Ab Dezember 2014 müssen koffeinhaltige Lebensmittel mit folgender Kennzeichnung beschriftet sein: „Enthält Koffein. Für Kinder und schwangere Frauen nicht empfohlen.“ Diese Hinweise seien unzureichend, betont Schauff. „Sie müssen um die Warnung vor Kombinationsrisiken mit Alkohol und körperlicher Anstrengung ergänzt werden und klare maximale Verzehrsempfehlungen enthalten.“ Koffein-Höchstmengen, die für Erfrischungsgetränke gelten, sind auch für feste Lebensmittel festzulegen. Die Verbraucherschützer fordern, für hoch dosierte Produkte sollte ein Verkaufsverbot an Kinder und Jugendliche erfolgen.

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