Neue Arzneimittelkennzeichnung


Was ein schwarzes Dreieck bedeutet
Neue Arzneimittelkennzeichnung

Wer im Beipackzettel seines Medikaments ein auf der Spitze stehendes schwarzes Dreieck entdeckt, sollte besonders auf Nebenwirkungen achten. Das rät die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK).

Frisch auf dem Markt

Seit Jahresbeginn ist die Kennzeichnung mit einem schwarzen Dreieck verpflichtend für Medikamente, die einer besonderen Überwachung unterstehen. Das Dreieck bedeutet nicht, dass das Arzneimittel unsicher ist. Es unterliegt lediglich einer stärkeren Beobachtung, da in ihm ein Wirkstoff enthalten ist, zu dem weniger Informationen vorliegen als zu anderen Arzneimitteln. Häufigster Grund dafür ist, dass das Arzneimittel erst seit kurzem auf dem Markt ist. Ein Ausschuss der europäischen Zulassungsbehörde EMA in London legt fest, für welche Wirkstoffe diese neue Regelung gilt. Derzeit betrifft diese Regelung rund 150 Wirkstoffe. Die Kennzeichnung umfasst zusätzlich den Satz: „Dieses Arzneimittel unterliegt einer zusätzlichen Überwachung.″

Nebenwirkungen melden

Die AMK rät Verwendern eines entsprechend gekennzeichneten Arzneimittels, besonders auf Nebenwirkungen zu achten und jeden Verdacht auf eine unerwünschte Wirkung mit ihrem Arzt oder Apotheker zu besprechen.

„Patienten sollten sich nicht wundern, wenn sie von ihrem Apotheker danach gefragt werden, ob sie ein Medikament gut vertragen oder ob sie Nebenwirkungen feststellen“, erklärt Prof. Dr. Martin Schulz, Vorsitzender der AMK. „Das hat nichts damit zu tun, dass der Apotheker an der Verträglichkeit eines Medikaments zweifelt. Es dient vielmehr dem Zweck, dass die Apotheker zu noch nicht etablierten Arzneimitteln mehr Informationen zusammentragen wollen, mit dem Ziel, die Arzneimitteltherapie noch sicherer zu machen.“

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