Teilhabe ist ein Menschenrecht


Behindertenrat fordert Barrierefreiheit
Teilhabe ist ein Menschenrecht

Barrierefreiheit ist eine Grundvorrausetzung, damit Menschen mit einer Behinderung am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Dennoch ist sie nicht immer gegeben, kritisiert der Deutsche Behindertenrat (DBR) und sieht die Politik im Zugzwang.

Politik gefordert

In Deutschland hat etwa jeder neunte Bundesbürger eine amtlich anerkannte Behinderung. Zwar fordert die UN-Behindertenrechtskonvention Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderung in allen Lebensbereichen, dennoch ist diese oft nicht gegeben, kritisiert der DBR. Aufgrund der zunehmenden Alterung unserer Gesellschaft, nimmt die Anzahl an Menschen mit Behinderung zu. „Umso notwendiger ist es, dass die Bundesregierung endlich konkrete Maßnahmen auf den Weg bringt, die diese große Bevölkerungsgruppe zur Wahrung ihrer Recht benötigt“, fordert Ulrike Mascher, die Sprecherratsvorsitzende des DBR.

Für Chancengleichheit kämpfen

Studien ergaben, dass in Deutschland 2,5 Millionen Menschen mit Behinderung in Wohnungen leben, die erhebliche Barrieren aufweisen. „Die Politik bleibt bislang Antworten schuldig, wie bezahlbarer, barrierefreier Wohnraum in dem erforderlichen Umfang geschaffen werden kann“, erklärt Mascher.

Auch in anderen Lebensbereichen erfahren Menschen mit Behinderung noch immer Einschränkungen, etwa beim Reisen, beim Besuch von Theatern oder Museen sowie im Bereich Bildung. Die DBR-Sprecherratsvorsitzende weist darauf hin: „Solange Menschen mit Behinderung Probleme beim Bahnfahren, insbesondere auf nicht barrierefreien Bahnhöfen, im Wohnumfeld oder beim Besuch von Schulen, Universitäten, Arztpraxen, Kinos, Theatern, Museen und Gaststätten haben, ist das Ziel noch nicht erreicht, Chancengleichheit für sie herzustellen und ihnen eine gleichberechtigte Teilhabe zu ermöglichen.“

Um Menschen mit Behinderung eine selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen, fordert der DBR:

  • das Recht auf inklusive Bildung für Menschen mit Behinderung,
  • die Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben,
  • das uneingeschränkte Wahlrecht für alle Menschen mit Behinderung,
  • den vollständigen Zugang für behinderte Menschen zu Gesundheitsdiensten und -leistungen,
  • die Berücksichtigung des Bedarfs von Menschen mit Behinderung in der Pflegeversicherung.

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