Diabetes im Straßenverkehr


Autofahren erlaubt – meistens!
Diabetes im Straßenverkehr

Die neue Leitlinie „Diabetes im Straßenverkehr“ belegt: Fast alle Diabetiker können aktiv am Straßenverkehr teilnehmen, sowohl privat wie auch in beruflicher Funktion. Es gibt nur wenige Einschränkungen der Fahrtauglichkeit.

Rechtliche Sicherheit durch Leitlinie

Etwa jeder zehnte Autofahrer in Deutschland ist von Diabetes betroffen. Bisher gab es keine medizinisch belegte Beurteilung, ob Diabetes die Fahreignung beeinträchtigt. „Damit bestand eine erhebliche haftungsrechtliche Grauzone für Ärzte und Behandlungspersonal“, betont Oliver Ebert, Rechtsanwalt und Mitautor der Leitlinie. Die Leitlinie der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG) schafft für Ärzte und Patienten mehr Rechtssicherheit und informiert über die fachliche Vorgehensweise: „Ein Arzt, der sich an diese wissenschaftlich abgesicherten Empfehlungen hält, muss grundsätzlich keine Haftung befürchten. Zugleich können Ärzte auch ein so genanntes ärztliches Fahrverbot aussprechen“, erläutert Ebert.

Fahruntauglichkeit nur in seltenen Fällen

Die Leitlinie belegt, dass insulinpflichtige Menschen durchaus als Bus- oder Lkw-Fahrer arbeiten können und dass ein hoher Langzeitblutzuckerwert kein Grund ist, ihnen den Führerschein zu verweigern. „Nach allen verfügbaren Untersuchungen ist die Unfallhäufigkeit bei Menschen mit Diabetes nur unwesentlich erhöht“, fasst Prof. Reinhard Holl, Koordinator und Mitautor der Leitlinie, zusammen.

Allerdings gibt es wichtige Gründe, die Fahreignung zu verlieren: „Bei zwei schweren Unterzuckerungen im Wachzustand innerhalb eines Jahres darf man zunächst nicht mehr Auto fahren“, führt Holl aus. Die Leitlinie zeigt Möglichkeiten auf, die Fahrtauglichkeit wiederzuerlangen und gibt Patienten praktische Tipps. „Jeder Insulinpatient sollte vor Fahrtantritt den Blutzucker messen und schnell wirkende Kohlenhydrate in Form von Traubenzucker im Auto griffbereit haben“, rät Holl. In der Einstellungsphase auf Insulin, aber auch bei Therapieumstellungen liegt bei Diabetikern eine vorübergehende Fahruntauglichkeit vor, bis der Blutzuckerwert stabil ist. Damit trägt die neue Leitlinie zu mehr Sicherheit im Straßenverkehr bei.

Quelle: DDG

Die Leitlinie „Diabetes im Straßenverkehr“ ist im Internet veröffentlicht.

Unsere Kundenkarte

News

Diabetes erhöht Krebsrisiko
Diabetes erhöht Krebsrisiko

Auf zur Vorsorge!

Beim Typ-2-Diabetes drohen etliche Folgeschäden. Dabei gilt es nicht nur, auf Nieren, Augen und Nerven zu achten. Menschen mit Typ-2-Diabetes haben auch ein erhöhtes Risiko für bestimmte Krebsarten.   mehr

Tipps für sicheren Grillspaß
Tipps für sicheren Grillspaß

Heißes Sommervergnügen

Von Verbrennungen bis zu Magen-Darm-Infektionen: Das allseits beliebte Grillen hält eine ganze Menge Gefahren bereit. Hier gibt es Tipps, wie man sich davor schützt.   mehr

Waschen, cremen, inspizieren
Waschen, cremen, inspizieren

Hautpflege bei Diabetes

Eine Diabeteserkrankung wirkt sich auch negativ auf die Haut aus. Mögliche Folgen sind Pilzerkrankungen und unangenehmer Juckreiz. Mit einer guten Blutzuckereinstellung und der richtigen Pflege lässt sich jedoch gut vorbeugen.   mehr

Weiblicher Schlaf und Hormone
Weiblicher Schlaf und Hormone

Was machen Hormone mit dem Schlaf?

Ob man morgens ausgeschlafen oder müde ist, hängt von vielen Faktoren ab. Welchen Einfluss haben die Hormone?   mehr

Solarium erhöht Hautkrebsrisiko
Solarium erhöht Hautkrebsrisiko

Gefährliches „Vorbräunen“

Viele nutzen das Solarium, um mit vorgebräunter Haut in den Urlaub zu starten. Eine aktuelle Studie zeigt jedoch: Künstliche UV-Strahlung kann das Risiko für schwarzen Hautkrebs deutlich steigern.   mehr

Alle Neuigkeiten anzeigen

Ratgeber Thema im Juli

Sicher feiern mit Diabetes

Sicher feiern mit Diabetes

Ob Badesee oder Festival

Grillpartys, Musikfestivals oder entspannte Nachmittage am Badesee gehören für viele Menschen zu den ... Zum Ratgeber
Georg-Apotheke
Inhaber Martin Wernet
Telefon +49231122501
Fax +4923110 39 68
E-Mail georgapo758@gmail.com