Leben mit Rheuma


Rechtsansprüche und Hilfsangebote
Leben mit Rheuma

In Deutschland leben über 11,5 Millionen Menschen mit Rheuma. Der Sozialgesetzgeber garantiert den Betroffenen spezielle Rechte und Hilfsangebote.

Der Begriff Rheuma umfasst über 300 verschiedenartige, schmerzhafte Erkrankungen des Bewegungsapparates. Den Betroffenen gemeinsam sind die starken Schmerzen, unter denen sie leiden. Oft lindert eine Physiotherapie diese Beschwerden. Doch viele Patienten wagen es nicht, ihren Arzt um die notwendige Überweisung zu bitten, da sie vermuten, die Behandlung könne dessen Budget übersteigen. Prof. Gromnica-Ihle, Rheumatologin und Präsidentin der Deutschen Rheuma-Liga, widerlegt diesen Vorbehalt: „Bei entzündlich-rheumatischen Erkrankungen werden solche Heilmittel häufig als Praxisbesonderheiten anerkannt, so dass dem verordnenden Arzt kein Regress droht", erklärt die Rheumatologin.

Rechtliche Ansprüche am Arbeitsplatz

Kennzeichnend für viele rheumatische Erkrankungen sind Zersetzungs- oder Zerschleißerscheinungen an den Gelenken. Bei Rheumatoider Arthritis etwa führt dies zur morgendlicher Gelenksteifigkeit und zunehmenden Bewegungseinschränkungen. Das erschwert Rheumapatienten nicht zuletzt den Arbeitsalltag. Daher haben sie das Recht, eine Stunde später zur Arbeit zu kommen, wenn ihre Gelenke bereits beweglicher sind, informiert Prof. Gromnica-Ihle. Bei Bewegungseinschränkungen helfen automatische Türen oder barrierefreie Sanitäranlagen am Arbeitsplatz. Für die Umbauarbeiten erhält der Arbeitgeber gemäß Sozialgesetzgebung Zuschüsse.

Langfristige Perspektiven für Arbeitnehmer mit Rheuma

Viele Rheumapatienten sehen sich dazu gezwungen, frühzeitig in Rente zu gehen. Ein Blick auf ihre rechtliche Lage eröffnet neue Perspektiven. So stehen Rheumatikern Möglichkeiten zur Umschulung, Weiterbildung- und beruflichen Wiedereingliederung offen. Führt eine Beschäftigungsveränderung zu finanziellen Einbußen, gleicht die Erwerbsminderungsrente die Differenzen aus.


Quelle: Deutschen Rheuma-Liga.

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