Impfung gegen Hirnhautentzündung


Was zahlt die Krankenkasse?
Impfung gegen Hirnhautentzündung

Eine Hirnhautentzündung geht im Wesentlichen auf zwei Erreger zurück: B- und C- Meningokokken. Derzeit zahlt die Krankenkasse oft nur die Impfung gegen C-Menigkokken. Grund hierfür ist ein Urteil der Ständigen Impfkommission (STIKO).

Die Hirnhautentzündung zählt zu den gefürchtetsten Kinderkrankheiten. Sie äußert sich mit  Symptomen wie Kopfschmerzen, Lichtempfindlichkeit , Schüttelfrost, Nackensteife und Bewegungsstarre. Schon nach kurzer Zeit stellen sich lebensgefährliche Zustände ein. Nach der Erkrankung drohen Bewegungs-, Hör- und Gehirnschäden. Infizierte Kinder sind bereits vor Ausbruch der Hirnhautentzündung ansteckend. Entsprechend nimmt die Impfung eine zentrale Rolle im Kampf gegen die Erkrankung ein.

Gilt bei der Hirnhautentzündung: Wer C sagt muss auch B sagen?

Gegen C-Meningokokken existiert seit 2013 eine Impfung, welche die Ständige Impfkommission des Robert Koch-Instituts in Ihre Impfempfehlungen aufgenommen hat. Dr. Ulrich Fegeler ist Mitglied im Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ). Er erklärt, warum manche Kinder trotz Impfung an einer Hirnhautentzündung erkranken:„Eltern müssen wissen, dass die Impfung gegen C-Meningokokken nur einen Teilschutz gegenüber einer Meningokokken-Infektion gewährt,“ so der Experte. Dies liegt daran, dass C-Meningokokken nicht die einzigen Erreger der Hirnhautentzündung sind. Zwei  Drittel der Erkrankungen gehen auf die gefährlichen B-Meningokokken zurück. Vor ihnen schützt die Meningokokken-C-Impfung nicht. Zwar ist auch gegen B-Meningokokken ein Impfstoff erhältlich, aber die STIKO hat ihn noch nicht in ihre Impfempfehlungen aufgenommen. Vorher verlangt das Expertengremium Antwort auf wichtige Fragen, etwa, ob der Impfstoff gegen alle B-Meningokokken-Stämme wirkt, wie lange der Impfschutz anhält und wie sich das Mittel mit anderen Impfstoffen verträgt. In Ländern wie Australien, Tschechien und Polen gehört die B-Meningokokken-Impfung hingegen schon zum Standard.

Warum die Krankenkasse manchmal nur die Meningkokken-C-Impfung zahlt

Der Gesetzesgeber verpflichtet die Krankenkassen lediglich dazu, die von der STIKO empfohlenen Impfungen zu bezahlen. Entsprechend ist die Meningokokken-C-Impfung eine Kassenleistung, die Meningokokken-B-Impfung nicht. Nichtsdestoweniger übernehmen bereits 70 Krankenkassen freiwillig die Kosten für den Meningokokken-B-Impfstoff und die ärztliche Impfleistung. Auch Bürger in Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern müssen für Impfstoff und Impfung nichts zahlen. Dies liegt daran, dass ihre Landesregierung die Meningokokken-B-Impfung empfiehlt. In diesem Fall sind alle Krankenkassen zur Kostenübernahme verpflichtet.

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