Beikost ab Ende des 4. Monats?


Bedürfnisse des Kindes entscheidend
Beikost ab Ende des 4. Monats?

Die aktuelle S3-Leitlinie zur Allergieprävention sieht vor, dass Babys ihren ersten Brei Ende des 4. Monats erhalten. Die Stillkommission rät dagegen zu einer Einführung der Beikost zwischen dem 5. und 7. Monat. Ein Widerspruch? Nein, denn ab wann ein Säugling innerhalb des genannten Zeitfensters zusätzlich Beikost benötigt, ergibt sich individuell in Abhängigkeit vom Gedeihen und der Essfähigkeit des Kindes, betont das Bundesinstitut für Risikobewertgung (BfR).

Erster Brei: Zwischen den 5. und 7. Monat

2014 hat die Deutsche Gesellschaft für Allergologie und klinische Immunologie (DGAKI) zusammen mit der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) die S3-Leitlinie zur Allergieprävention aktualisiert. Die neue Leitlinie empfiehlt schon für Kinder Ende des 4. Lebensmonats eine Breimahlzeit. Das frühe Zufüttern von Beikost zusätzlich zum Stillen soll Allergien vorbeugen und den steigenden Energiebedarf der Jüngsten decken.

Die Nationale Stillkommission (NSK) räumt für den ersten Brei ein Zeitfenster zwischen dem 5. und 7. Lebensmonat ein. Der genaue Zeitpunkt richtet sich nach dem Entwicklungsstand und der Essbereitschaft des Kindes. Die Dauer der Stillzeit legt die Mutter nach den Bedürfnissen des Kindes und ihren eigenen fest. 

Die gesundheitlichen Vorteile ausschließlichen Stillens

Für Ihre Empfehlung untersuchte die NSK zusammen mit pädiatrischen Fachgesellschaften, wie sich ausschließliches Stillen beziehungsweise Beikost auf die kindliche Gesundheit und Entwicklung auswirken. Dabei kam sie zur folgenden Erkenntnis: Kinder, die sich vier bis sechs Monate nur von Muttermilch ernähren, tragen ein geringeres Infektionsrisiko und erkranken seltener an Atemwegsinfektionen. Auch Diabetes mellitus Typs 2 und Übergewicht treten bei ihnen seltener auf.

Unsere Kundenkarte

News

Verhütung in der Perimenopause
Verhütung in der Perimenopause

Passt die Methode noch?

Nähert sich eine Frau den Wechseljahren, nimmt die Wahrscheinlichkeit für eine Schwangerschaft ab. Muss dann noch verhütet werden und wenn ja, mit welcher Methode?   mehr

Impfungen im Herbst
Impfungen im Herbst

Hochsaison für Infektionen

In der kalten Jahreszeit nehmen Atemwegsinfekte wieder zu. Für viele Menschen sind jetzt Impfungen empfohlen. Was hat sich geändert und wo gibt es gute Informationen?    mehr

Kühlkappe schützt die Haare
Kühlkappe schützt die Haare

Haarausfall bei Chemotherapie

Haarausfall ist eine belastende Nebenwirkung einer Chemotherapie. Durch eine Kühlung der Kopfhaut lässt sich der Haarausfall verringern – doch nicht alle profitieren.   mehr

Mit Creme gegen Jucken und Schmerz

Jemand kratzt sich mit der einen Hand das stark juckende chronische Handekzem der anderen Hand auf.

Chronisches Handekzem

Mit starkem Juckreiz und Schmerzen ist ein chronisches Handekzem sehr belastend für die Betroffenen. Eine 2024 zugelassene Creme lindert die Beschwerden innerhalb weniger Tage.   mehr

Gut geschützt gegen RSV
Gut geschützt gegen RSV

Per Impfung oder Antikörpergabe

Respiratorische Synzytial-Viren, kurz RSV, sind eigentlich harmlose Erkältungsviren. Bei Säuglingen drohen bei einer Infektion aber schwere Verläufe. Was schützt besser: die Impfung oder die Gabe von Antikörpern?   mehr

Alle Neuigkeiten anzeigen

Ratgeber Thema im November

Dem Lipödem Einhalt gebieten

Dem Lipödem Einhalt gebieten

Von Kompression bis Liposuktion

Lipödeme sind nicht einfach eine Form von Übergewicht, sondern eine eigenständige Erkrankung. Neben ... Zum Ratgeber
Georg-Apotheke
Inhaber Martin Wernet
Telefon +49231122501
Fax +4923110 39 68
E-Mail georgapo758@gmail.com