„Pille danach“ rezeptfrei erhältlich


Gesetzesänderung erleichtert Zugang
„Pille danach“ rezeptfrei erhältlich

Ab 16. März erhalten Frauen die „Pille danach“ ohne ärztliche Verschreibung in der Apotheke. Ausschlaggebend für die Gesetzesänderung war ein Entschluss der Europäischen Kommission. Der Präsident der Bundesapothekerkammer, Dr. Andreas Kiefer, begrüßt die Entscheidung, da sie den betroffenen Frauen schnelle und sichere Hilfe verspricht.

Gesetzesänderung erleichtert Frauen den Zugang zu Notfallkontrazeptiva

Notfallkontrazeptiva mit hohen Dosen Ulipristol oder Levonorgestrel, kurz „Pille danach“ genannt, verhindern, dass sich eine befruchtete Eizelle in der Gebärmutter einnistet. Je nach Präparat bleiben den Frauen nach dem ungeschützten Geschlechtsverkehr maximal 72 oder 120 Stunden um das Medikament einzunehmen, anschließend entfällt die gewünschte Wirkung. „Ohne Rezeptpflicht könnten wir den Frauen noch schneller weiterhelfen“ argumentierte Dr. Andreas Kiefer im Vorfeld der Entscheidung. Betreut werden die Frauen in der Apotheke. „Wir Apotheker werden dies leisten, denn kompetente und diskrete Beratung gehört zu unseren alltäglichen Aufgaben“, betont der Präsident der Bundesapothekerkammer.

Abgabebestimmungen für die „Pille danach“

Für die Abgabe der Pille danach hat die Bundesapothekerkammer zusammen mit dem Bundesgesundheitsministerium und den Frauenärzten umfangreiche Handlungsanweisungen erlassen. So darf das Medikament beispielsweise nur an die Patientin persönlich abgegeben werden. Bei Minderjährigen unter 14 Jahren rät die Bundesapothekerkammer das Beratungsgespräch zusätzlich zu dokumentieren. Sofern sie eine ärztliche Verschreibung vorlegen, erhalten junge Frauen unter 20 das Medikament erstattet. Vorratskäufe unterstützen die Apotheken nicht. Schließlich ersetzt die Pille danach nicht die herkömmlichen Verhütungsmethoden, sondern ist lediglich dem Notfall vorbehalten.

Kurze Geschichte einer umstrittenen Gesetzesänderung

Ausschlaggebend für die Entlassung der „Pille danach“ aus der Verschreibungspflicht war eine Entscheidung der EU-Kommission. Die Sachverständigen beurteilten das Notfallkontrazeptivum als sicher genug für eine verschreibungsfreie Abgabe. Damit war der Entschluss auch für Deutschland bindend. Bundesgesundheitsminister Wilhelm Gröhe zögerte zunächst damit, die EU-Richtlinie in Deutsches Recht umzusetzen. Schließlich setzte sich der Bundesrats-Gesundheitsausschuss mit der Forderung durch, einen „niedrigschwelligen und schnellen Zugang - insbesondere für junge Frauen - zu dem Notfallkontrazeptiva zu  eröffnen.“ Die Länderkammer knüpfte ihre Zustimmung an ein Versandverbot der „Pille danach“ für Internetapotheken. Außerdem erreichte sie, dass vorerst nur ulipristolhaltige Notfallkontrazeptiva ohne Rezept erhältlich sein werden. An einer Entlassung levonorgestrelhaltiger Präparate aus der Verschreibungspflicht wird allerdings schon gearbeitet.

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